Managed Hosting und Exit

Betriebs-, Sicherungs- und Wechselbedingungen für Skillent Managed und Inventonia Managed.

Fassung 2026-08-01

1. Geltung und Standardumfang

Diese Bedingungen ergänzen die B2B-AGB für Managed Hosting von Skillent und Inventonia. Der gebuchte Standardumfang umfasst eine Produktivinstanz in Deutschland, technische Bereitstellung, TLS-Betrieb, Pflege der betreuten Laufzeitumgebung, Anwendungsupdates, Zustandsüberwachung, tägliche verschlüsselte Offsite-Sicherungen und einen dokumentierten Wiederherstellungsweg.

Datenmigration, zusätzliche Instanzen, Sonderdomänen, individuelle Integrationen, unbegrenzter Speicher, feste Mindestverfügbarkeit, Bereitschaft außerhalb der Supportzeiten sowie bestimmte RPO- oder RTO-Werte sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot oder SLA ausdrücklich vereinbart sind.

2. Hostingkette und Datenort

Der Standardbetrieb erfolgt in Deutschland und innerhalb der EU beziehungsweise des EWR. Je nach vereinbartem Angebot wird die Hosting-Infrastruktur unmittelbar über die Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, oder über Henrik Kramer e.K., Kurpromenade 48, 23743 Grömitz, bereitgestellt. Der für die konkrete Umgebung vorgesehene Hostingweg wird vor der Bereitstellung festgelegt.

Änderungen der Unterauftragsverarbeiter richten sich nach dem AVV. Drittlandregionen gehören nicht zum Standardumfang.

3. Betrieb, Wartung und Sicherheit

SoftwareGenie24 überwacht die vereinbarten technischen Zustände und darf zur Gefahrenabwehr oder Wiederherstellung angemessene Maßnahmen wie Isolierung, Neustart, Sperrung eines Zugangs oder Einspielen eines Sicherheitsupdates durchführen. Planbare Eingriffe werden angemessen angekündigt; dringende Sicherheitsmaßnahmen können kurzfristig erfolgen.

Ein Zugriff auf fachliche Kundeninhalte erfolgt nur, wenn er für den konkreten Support- oder Sicherheitsfall erforderlich und zuvor dokumentiert freigegeben ist, soweit keine akute Notfallmaßnahme ohne Inhaltszugriff möglich ist.

Der Kunde verwaltet seine fachlichen Benutzer und Berechtigungen, prüft Exporte und meldet besondere Schutz-, Speicher- oder Verfügbarkeitsanforderungen vor Vertragsschluss.

4. Backup und Wiederherstellung

Tägliche Offsite-Sicherungen sind Bestandteil des Standardumfangs. Sicherungen werden verschlüsselt und vom Produktivsystem getrennt gespeichert. Die konkrete Aufbewahrungsfolge und ein garantiertes Wiederanlaufziel ergeben sich aus Angebot oder SLA; ohne solche Vereinbarung besteht kein bestimmtes RPO oder RTO.

Wiederherstellungen erfolgen auf einen konsistenten verfügbaren Sicherungsstand. Der Kunde prüft anschließend die fachliche Vollständigkeit. Gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten des Kunden werden durch das technische Backup nicht ersetzt.

Sicherungskopien werden nicht als Archiv oder für neue Verarbeitungszwecke verwendet und laufen nach dem jeweils dokumentierten Sicherungszyklus aus.

5. Wechsel und Portierung nach dem Data Act

Der Kunde kann bei Vertragsende zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst wechseln, die exportierbaren Daten in eine eigene Infrastruktur übertragen oder deren Löschung verlangen. SoftwareGenie24 unterstützt die Exit-Strategie mit Informationen zu Verfahren, Datenstrukturen, Formaten, Schnittstellen, bekannten Einschränkungen und Sicherheitsanforderungen.

Die maximale Ankündigungsfrist für die Einleitung des Wechsels beträgt zwei Monate. Nach deren Ablauf beginnt eine Übergangszeit von höchstens 30 Kalendertagen. Währenddessen bleibt der Vertrag anwendbar; SoftwareGenie24 leistet angemessene Unterstützung, erhält die vereinbarte Funktion und Sicherheit aufrecht und informiert über bekannte Kontinuitätsrisiken.

Ist die 30-Tage-Frist technisch nicht durchführbar, informiert SoftwareGenie24 innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Wechselverlangen, begründet dies und nennt eine alternative Übergangszeit von höchstens sieben Monaten. Der Kunde darf die Übergangszeit einmal angemessen verlängern.

Der Kunde teilt vor Ende der Ankündigungsfrist mit, ob er zu einem anderen Anbieter, in eigene Infrastruktur oder zur Löschung wechseln will, und stellt erforderliche Angaben zum Zielsystem und Empfänger bereit.

6. Exportierbare Daten und Formate

Exportiert werden die vom Kunden eingegebenen oder durch seine Nutzung erzeugten Fachdaten und Metadaten sowie zugehörige Anhänge und digitale Vermögenswerte, soweit der Kunde daran ein Nutzungsrecht unabhängig vom Managed-Vertrag besitzt.

Für Skillent umfasst dies insbesondere Organisations-, Benutzer-, Ausbildungs-, Berichtsheft-, Nachweis-, Freigabe-, Planungs-, Bewertungs- und Anhangsdaten. Für Inventonia umfasst dies insbesondere Organisations-, Benutzer-, Asset-, Zuordnungs-, Bestands-, Inventur-, Wartungs-, Vertrags-, Vorgangs-, Audit- und Anhangsdaten.

Die Übergabe erfolgt in verfügbaren, üblichen und maschinenlesbaren Formaten, insbesondere strukturierten Datenexporten und Originaldateien. Proprietärer Produktcode, interne Sicherheitsdaten, fremde Mandantendaten sowie ausschließlich dem Anbieter gehörende Geschäftsgeheimnisse sind nicht Teil des Exports.

Aktuelle Datenstrukturen und verfügbare Exportformate werden in der Produktdokumentation beziehungsweise auf Anfrage bereitgestellt.

7. Abruf, Entgelte und Löschung

Nach Abschluss der Übergangszeit bleiben die exportierbaren Daten mindestens 30 Kalendertage geschützt abrufbar. Nach Ablauf der Abruffrist und erfolgreichem Abschluss des Wechsels werden die produktiven exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte vollständig gelöscht, soweit keine längere vereinbarte Frist oder gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

Bis einschließlich 11. Januar 2027 dürfen Wechselentgelte höchstens in Höhe der unmittelbar entstandenen Wechselkosten und nur bei vorheriger transparenter Vereinbarung berechnet werden. Ab dem 12. Januar 2027 erhebt SoftwareGenie24 keine Wechselentgelte für die gesetzlich erforderlichen Wechselhandlungen und den Datenausgang. Gesondert beauftragte Migration, Datenbereinigung oder Anpassung des Zielsystems bleibt vergütungspflichtig.

Sicherungskopien werden gesperrt, nicht neu verarbeitet und nach dem dokumentierten Sicherungszyklus überschrieben. Gesetzlich erforderliche Restbestände bleiben zweckgebunden gesperrt.

8. Vertragsende

Der Managed-Vertrag gilt als beendet, wenn der Kunde den erfolgreichen Wechsel bestätigt, die Übergangszeit ohne Wechselhandlung abläuft oder auf Kundenwunsch die exportierbaren Daten gelöscht wurden. Zwingende gesetzliche Rechte und günstigere individuelle Vereinbarungen gehen vor. Stand: 2026-08-01.