Azubi-Beurteilung: Kriterien, Rhythmus und faire Gespräche

„Macht sich gut“ ist keine Beurteilung. Auszubildende wollen wissen, wo sie stehen und was sie als Nächstes verbessern können. Dafür braucht es wenige klare Kriterien und ein ehrliches Gespräch.

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In vielen Betrieben gibt es einen Beurteilungsbogen, der einmal im Jahr hervorgeholt wird. Zwölf Kriterien, fünf Stufen, ein Kreuz pro Zeile. Nach zehn Minuten ist er ausgefüllt, und beide Seiten wissen danach kaum mehr als vorher.

Gute Beurteilungen sehen anders aus. Sie sind häufiger, kürzer und an Beobachtungen gebunden. Dieser Beitrag zeigt, wie das im Betrieb gelingt.

Wofür beurteilt wird

Das Berufsbildungsgesetz schreibt keine Beurteilungen während der Ausbildung vor. Trotzdem haben sie mehrere Aufgaben:

  • Auszubildende erfahren, wo sie stehen, und nicht erst in der Prüfung.
  • Ausbilder erkennen früh, wo Unterstützung nötig ist.
  • Die Ausbildungsleitung sieht, ob ein Einsatz in einer Abteilung funktioniert hat.
  • Am Ende gibt es eine Grundlage für das Ausbildungszeugnis und die Übernahmeentscheidung.

Wer diese Zwecke kennt, merkt schnell: Eine Note allein hilft keinem davon. Entscheidend sind konkrete Beobachtungen und daraus abgeleitete nächste Schritte.

Kriterien, die sich beobachten lassen

„Motivation“ oder „Einstellung“ lassen sich schwer beurteilen, ohne zu spekulieren. Besser sind Kriterien, zu denen es sichtbare Beispiele gibt. Vier bis sechs reichen:

KriteriumWoran es sich zeigt
Fachliche AusführungAufgaben werden nach Anleitung korrekt erledigt, später auch ohne Anleitung
SelbstständigkeitFragt gezielt nach, plant eigene Arbeitsschritte, erkennt nächste Aufgaben
SorgfaltErgebnisse werden geprüft, Fehler selbst bemerkt, Unterlagen vollständig
ZusammenarbeitÜbergibt Informationen, hält Absprachen ein, nimmt Rückmeldungen auf
ZuverlässigkeitPünktlichkeit, Termine, Berichtsheft und Aufgaben ohne Nachfassen

Hilfreich ist es, die Stufen kurz zu beschreiben, statt nur Zahlen zu vergeben. Zum Beispiel für Selbstständigkeit: „braucht noch Anleitung bei jedem Schritt“, „erledigt bekannte Aufgaben allein“, „übernimmt neue Aufgaben nach kurzer Einweisung“. So bewerten zwei Ausbilder denselben Stand ähnlich.

Wann beurteilt wird

Drei Anlässe haben sich bewährt:

  1. Vor Ende der Probezeit. Nach § 20 BBiG dauert sie mindestens einen und höchstens vier Monate. Eine kurze Einschätzung einige Wochen vor Ablauf lässt Zeit, Probleme noch anzusprechen.
  2. Am Ende jedes Abteilungseinsatzes. Die Fachabteilung weiß am besten, was sie beobachtet hat, und vergisst es schnell wieder.
  3. Mindestens halbjährlich als Gesamtbild, verbunden mit einem Gespräch.

Dazwischen reicht kurzes Feedback direkt nach einer Aufgabe. Es ersetzt die Beurteilung nicht, sorgt aber dafür, dass im Gespräch nichts völlig Neues auftaucht.

Das Beurteilungsgespräch

Ein Bogen ohne Gespräch ist eine Akte. Für das Gespräch selbst hilft ein einfacher Ablauf:

  • Die auszubildende Person schätzt sich vorher selbst anhand derselben Kriterien ein.
  • Das Gespräch beginnt mit dieser Selbsteinschätzung, nicht mit dem Urteil der Ausbilderin oder des Ausbilders.
  • Zu jeder Einschätzung gibt es ein konkretes Beispiel aus den letzten Wochen.
  • Am Ende stehen höchstens zwei oder drei Vereinbarungen mit Termin.
  • Beim nächsten Gespräch werden genau diese Vereinbarungen zuerst besprochen.

In Skillent werden Ausbildungsgespräche mit Vorbereitung, Vereinbarungen und Verlauf geführt. Bewertungsbögen und Feedback bleiben dem jeweiligen Ausbildungszeitraum zugeordnet und lassen sich später vergleichen.

Ausbildungsgespräche in Skillent mit Gesprächsart, Termin, Ort und Status der Vorbereitung
Geplante Gespräche zeigen, ob die Vorbereitung vollständig ist. Demo mit fiktiven Daten.

Typische Beurteilungsfehler

Niemand beurteilt ganz neutral. Wer die häufigsten Verzerrungen kennt, kann gegensteuern:

  • Letzter Eindruck: Die Woche vor dem Gespräch überdeckt die Monate davor. Kurze Notizen im Zeitraum helfen.
  • Heiligenschein: Eine auffällige Stärke färbt alle anderen Kriterien. Jedes Kriterium einzeln begründen.
  • Mitte als sichere Wahl: Alles wird „im Durchschnitt“ bewertet. Die beschriebenen Stufen zwingen zu einer Entscheidung.
  • Vergleich mit dem besten Azubi: Maßstab ist der Ausbildungsstand, nicht die stärkste Person im Jahrgang.

Vom Bogen zum Ausbildungszeugnis

Am Ende der Ausbildung müssen Ausbildende nach § 16 BBiG ein schriftliches Zeugnis ausstellen. Es enthält Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie die erworbenen Fähigkeiten. Auf Verlangen der Auszubildenden kommen Angaben zu Verhalten und Leistung hinzu.

Wer über die Jahre regelmäßig beurteilt hat, schreibt dieses Zeugnis in kurzer Zeit und mit belastbaren Aussagen. Wer nur einen Bogen aus dem letzten Halbjahr hat, schreibt aus der Erinnerung. Wie die ersten Wochen einer Ausbildung strukturiert werden, damit die erste Beurteilung auf festen Füßen steht, beschreibt der Beitrag zum digitalen Azubi-Onboarding.

Quellen und Stand

Geprüft am 17. September 2026: § 16 BBiG, § 20 BBiG.

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