Managed Hosting und Exit

Betriebs-, Sicherungs- und Wechselbedingungen für Softwareprodukte, Websites und individuelle Anwendungen, auf einem geteilten oder einem eigenen Server.

Fassung 2026-10-10

Fassung vom 10.10.2026. Das ist die geltende Fassung. Alle Fassungen

1. Geltung und Standardumfang

Diese Bedingungen ergänzen die B2B-AGB für Managed Hosting von Skillent und Inventonia sowie für ausdrücklich einbezogene Websites, Webanwendungen und individuelle Softwareprojekte. Managed Hosting von Skillent und Inventonia wird in den Varianten „Geteilter Server“ und „Eigener Server“ angeboten (Abschnitt 2). Der gebuchte Standardumfang umfasst in beiden Varianten eine Produktivinstanz in Deutschland, technische Bereitstellung, TLS-Betrieb, Pflege der betreuten Laufzeitumgebung, Anwendungsupdates, Zustandsüberwachung, tägliche verschlüsselte Sicherungen mit 30 Tagen Aufbewahrung und einen dokumentierten Wiederherstellungsweg. Mengengrenzen und Funktionsumfang entsprechen der Self-Hosted-Lizenz des gebuchten Pakets.

Datenmigration, zusätzliche Instanzen, Sonderdomänen außerhalb von Abschnitt 5, individuelle Integrationen, unbegrenzter Speicher, feste Mindestverfügbarkeit, eine zugesicherte Mindestleistung, Bereitschaft außerhalb der Supporttage sowie bestimmte RPO- oder RTO-Werte sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot oder SLA ausdrücklich vereinbart sind.

2. Geteilter Server und Eigener Server

Geteilter Server: Die Instanz des Kunden läuft neben Instanzen anderer Kunden auf einem von SoftwareGenie24 betriebenen Server. Jede Instanz hat eine eigene Datenbank, einen eigenen Datenspeicher, ein eigenes internes Netz und eigene Schlüssel; eine gemeinsame Anwendungsdatenbank mehrerer Kunden gibt es nicht. Zum Umfang gehören außerdem die Erreichbarkeit über IPv4 und IPv6, eine Adresse unter sg24cloud.de oder eine eigene Domain des Kunden nach Abschnitt 5 und die zusätzliche Sicherungskopie nach Abschnitt 6. Eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an. Das Paket Enterprise wird auf einem geteilten Server nicht angeboten.

Die Instanzen eines geteilten Servers nutzen Rechenleistung, Arbeitsspeicher, Speicher- und Netzkapazität gemeinsam. Eine bestimmte Mindestleistung, Antwortzeit oder Kapazität ist nur geschuldet, wenn sie in einem SLA ausdrücklich vereinbart ist.

Eigener Server: Die Installation des Kunden läuft allein auf einem für ihn bereitgestellten Server. Diese Variante ist für höhere Anforderungen an Isolation, Leistung oder Compliance vorgesehen. Kapazität, Speicher und besondere Anforderungen werden im Angebot festgelegt. Das Paket Enterprise wird nur in dieser Variante angeboten.

Ein Wechsel vom geteilten auf einen eigenen Server oder in den Self-Hosted-Betrieb ist ohne Wechsel des Produkts möglich. Zeitpunkt, Ablauf und gegebenenfalls anfallende Kosten eines solchen Wechsels werden vorher vereinbart.

3. Hostingkette und Datenort

Der Betrieb erfolgt in Deutschland. Die Server stellt Host-Unlimited.de bereit, betrieben von der Bieber IT GmbH, Braunschweiger Straße 22, 38518 Gifhorn, Deutschland, Registergericht: Amtsgericht Hildesheim, Registernummer: HRB 207358, USt-IdNr.: DE340893627, Geschäftsführung: Tim-Gerrit Bieber. Ebenso kann die Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland, die Server bereitstellen; welcher Anbieter eine Umgebung betreibt, ergibt sich aus dem Angebot. Verschlüsselte Sicherungskopien können jeweils beim anderen der beiden Anbieter gespeichert werden.

Änderungen der Unterauftragsverarbeiter richten sich nach dem AVV. Drittlandregionen gehören nicht zum Standardumfang.

4. Betrieb, Wartung und Sicherheit

SoftwareGenie24 überwacht die vereinbarten technischen Zustände und darf zur Gefahrenabwehr oder Wiederherstellung angemessene Maßnahmen wie Isolierung, Neustart, Sperrung eines Zugangs oder Einspielen eines Sicherheitsupdates durchführen.

Planbare Wartungsarbeiten und den Umzug einer Instanz auf einen anderen Server kündigt SoftwareGenie24 vorher an. Währenddessen kann die Instanz kurzzeitig nicht erreichbar sein. Dringende Sicherheitsmaßnahmen können kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung erfolgen; der Kunde wird dann nachträglich informiert, soweit sie ihn betreffen.

Ein Zugriff auf fachliche Kundeninhalte erfolgt nur, wenn er für den konkreten Support- oder Sicherheitsfall erforderlich und zuvor dokumentiert freigegeben ist, soweit keine akute Notfallmaßnahme ohne Inhaltszugriff möglich ist.

Der Kunde verwaltet seine fachlichen Benutzer und Berechtigungen, prüft Exporte und meldet besondere Schutz-, Speicher- oder Verfügbarkeitsanforderungen vor Vertragsschluss.

5. Eigene Domain

Beim geteilten Server kann der Kunde seine Instanz zusätzlich unter einer eigenen Domain erreichbar machen; beim eigenen Server gilt dies, soweit es vereinbart ist. Dazu setzt der Kunde einen CNAME-Eintrag auf den im Kundenportal angezeigten festen Namen der Instanz oder, bei einer Domain ohne Subdomain, einen ALIAS- oder ANAME-Eintrag zusammen mit einem TXT-Eintrag nach der Anleitung Eigene Domain verbinden.

Registrierung, Verwaltung und Kosten der Domain sowie deren DNS- und CAA-Einträge liegen beim Kunden. CAA-Einträge müssen die Zertifikatsausstellung durch Let's Encrypt erlauben; die Zertifikate für eigene Domains werden über Let's Encrypt ausgestellt.

Solange die DNS-Prüfung im Kundenportal nicht bestanden ist, wird die Instanz unter der eigenen Domain nicht ausgeliefert, und insoweit ist keine Leistung geschuldet. Ändert der Kunde später seine DNS- oder CAA-Einträge, kann die Erreichbarkeit unter der eigenen Domain entfallen. Die Adresse unter sg24cloud.de bleibt davon unberührt.

6. Backup und Wiederherstellung

Tägliche verschlüsselte Sicherungen sind Bestandteil des Standardumfangs. Sie werden auf dem Server der betreuten Installation in einem vom Anwendungsbetrieb getrennten Datenbereich abgelegt und 30 Tage aufbewahrt.

Beim geteilten Server wird zusätzlich eine verschlüsselte Kopie der Sicherungen an einem zweiten Standort in Deutschland gespeichert. Die Daten werden vor der Übertragung verschlüsselt; der Speicheranbieter kann ihren Inhalt nicht lesen. Beim eigenen Server gehört eine Kopie außerhalb des Servers nur zum Umfang, wenn sie im Angebot vereinbart ist.

Der Sicherungszustand jeder betreuten Installation wird überwacht. Die Wiederherstellung wird aus einer echten Sicherung geprüft und protokolliert; der letzte dokumentierte Nachweis stammt vom 21. September 2026. Bestimmte Wiederherstellungsziele, also ein maximaler Datenverlust (RPO) oder eine maximale Wiederherstellungszeit (RTO), sind nur geschuldet, wenn sie in Angebot oder SLA vereinbart sind.

Wiederherstellungen erfolgen auf einen konsistenten verfügbaren Sicherungsstand. Der Kunde prüft anschließend die fachliche Vollständigkeit. Gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten des Kunden werden durch das technische Backup nicht ersetzt.

Sicherungskopien werden nicht als Archiv oder für neue Verarbeitungszwecke verwendet und laufen nach dem jeweils dokumentierten Sicherungszyklus aus.

7. Wechsel und Portierung nach dem Data Act

Der Kunde kann bei Vertragsende zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst wechseln, die exportierbaren Daten in eine eigene Infrastruktur übertragen oder deren Löschung verlangen. SoftwareGenie24 unterstützt die Exit-Strategie mit Informationen zu Verfahren, Datenstrukturen, Formaten, Schnittstellen, bekannten Einschränkungen und Sicherheitsanforderungen.

Die maximale Ankündigungsfrist für die Einleitung des Wechsels beträgt zwei Monate. Nach deren Ablauf beginnt eine Übergangszeit von höchstens 30 Kalendertagen. Währenddessen bleibt der Vertrag anwendbar; SoftwareGenie24 leistet angemessene Unterstützung, erhält die vereinbarte Funktion und Sicherheit aufrecht und informiert über bekannte Kontinuitätsrisiken.

Ist die 30-Tage-Frist technisch nicht durchführbar, informiert SoftwareGenie24 innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Wechselverlangen, begründet dies und nennt eine alternative Übergangszeit von höchstens sieben Monaten. Der Kunde darf die Übergangszeit einmal angemessen verlängern.

Der Kunde teilt vor Ende der Ankündigungsfrist mit, ob er zu einem anderen Anbieter, in eigene Infrastruktur oder zur Löschung wechseln will, und stellt erforderliche Angaben zum Zielsystem und Empfänger bereit.

8. Exportierbare Daten und Formate

Exportiert werden die vom Kunden eingegebenen oder durch seine Nutzung erzeugten Fachdaten und Metadaten sowie zugehörige Anhänge und digitale Vermögenswerte, soweit der Kunde daran ein Nutzungsrecht unabhängig vom Managed-Vertrag besitzt.

Für Skillent umfasst dies insbesondere Organisations-, Benutzer-, Ausbildungs-, Berichtsheft-, Nachweis-, Freigabe-, Planungs-, Bewertungs- und Anhangsdaten. Für Inventonia umfasst dies insbesondere Organisations-, Benutzer-, Asset-, Zuordnungs-, Bestands-, Inventur-, Wartungs-, Vertrags-, Vorgangs-, Audit- und Anhangsdaten.

Bei Websites, Webanwendungen und individuellen Softwareprojekten umfasst der Export die vom Kunden bereitgestellten oder bei der vertragsgemäßen Nutzung erzeugten Inhalte, Stamm- und Fachdaten, Benutzer- und Transaktionsdaten, Medien, Dokumente und Konfigurationsdaten, soweit diese im konkreten System anfallen und technisch exportierbar sind.

Die Übergabe erfolgt in verfügbaren, üblichen und maschinenlesbaren Formaten, insbesondere strukturierten Datenexporten und Originaldateien. Proprietärer Produktcode, interne Sicherheitsdaten, fremde Mandantendaten sowie ausschließlich dem Anbieter gehörende Geschäftsgeheimnisse sind nicht Teil des Exports.

Aktuelle Datenstrukturen und verfügbare Exportformate werden in der Produktdokumentation beziehungsweise auf Anfrage bereitgestellt.

9. Abruf, Entgelte und Löschung

Nach Abschluss der Übergangszeit bleiben die exportierbaren Daten mindestens 30 Kalendertage geschützt abrufbar. Nach Ablauf der Abruffrist und erfolgreichem Abschluss des Wechsels werden die produktiven exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte vollständig gelöscht, soweit keine längere vereinbarte Frist oder gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

Bis einschließlich 11. Januar 2027 dürfen Wechselentgelte höchstens in Höhe der unmittelbar entstandenen Wechselkosten und nur bei vorheriger transparenter Vereinbarung berechnet werden. Ab dem 12. Januar 2027 erhebt SoftwareGenie24 keine Wechselentgelte für die gesetzlich erforderlichen Wechselhandlungen und den Datenausgang. Gesondert beauftragte Migration, Datenbereinigung oder Anpassung des Zielsystems bleibt vergütungspflichtig.

Sicherungskopien werden gesperrt, nicht neu verarbeitet und nach dem dokumentierten Sicherungszyklus überschrieben. Gesetzlich erforderliche Restbestände bleiben zweckgebunden gesperrt.

10. Vertragsende

Für Managed Flex gilt in beiden Varianten die in den B2B-AGB bezeichnete monatliche Kündigungsfrist. Die Kündigung setzt den technischen Exit in Gang; notwendige Übergangs- und Abruffristen verlängern die vereinbarte Leistungspflicht nur, soweit der Betrieb oder Datenzugriff während dieser Zeit fortgeführt werden muss.

Der Managed-Vertrag gilt als beendet, wenn der Kunde den erfolgreichen Wechsel bestätigt, die Übergangszeit ohne Wechselhandlung abläuft oder auf Kundenwunsch die exportierbaren Daten gelöscht wurden. Zwingende gesetzliche Rechte und günstigere individuelle Vereinbarungen gehen vor. Stand: 2026-10-10.